Sachverständigenkanzlei Pfaff

Bilanzierung von Immobilien

Bilanzierung von Immobilien nach internationalen Rechnungslegungssystemen

Gewerbliche Immobilien, bzw. Immobilien im Betriebsvermögen sind im Jahresabschluss zu bilanzieren. Welcher Bilanzansatz zu wählen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Zum einen sind drei Rechnungslegungssysteme zu unterscheiden:

  • Bilanzrichtlinien der Europäischen Union (HGB/DRS)
  • US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
  • International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS)
International Financial Reporting Standards

Für die Bilanzierung von Immobilien sind im Wesentlichen folgende Standards relevant:

  • IAS 2: Vorräte (inventories)
  • IAS 11: Fertigungsaufträge (construction contracts)
  • IAS 16: Sachanlagen (property, plant and equipment)
  • IAS 17: Leasingverhältnisse (leases)
  • IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (investment property)
  • IFRS 5: Zu veräußerndes Anlagevermögen (non-current assets held for sale)

Die einzelnen Standards enthalten oft nur Zuordnungskriterien mit geringer Trennschärfe. Dies führt insbesondere bei Immobilien zu Abgrenzungsproblemen, die regelmäßig mit gewissen bilanzpolitischen Spielräumen einhergehen. Die Abgrenzungsprobleme ergeben sich aus den vielfältigen Nutzungs- und Umnutzungsmöglichkeiten von Immobilien.

Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht zur Folgebewertung nach dem Anschaffungskosten- oder nach dem Neubewertungsmodell. Im Neubewertungsmodell kann beispielsweise nach IAS 16.32 der Marktwert von Sachanlageimmobilien anhand des Vergleichswertverfahrens bestimmt werden.

Ist die Durchführung dieses Verfahrens aufgrund der speziellen Art und/oder ihrer seltenen Veräußerung der zu bewertenden Immobilie nicht möglich, muss das bilanzierende Unternehmen den Marktwert unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens oder der abgeschriebenen Wiederbeschaffungswertmethode schätzen.

Alternative Ertragswertverfahren

In Absprache mit der Geschäftsführung und dem Steuerberater, bzw. Wirtschaftsprüfer ermitteln wir auftragsbezogen Nettoveräußerungswerte, Marktwerte, Zeitwerte (fair values), Bodenwerte, Nutzungswerte.

Wir stehen Ihnen gerne fachkundig in Sachen Immobilien zur Verfügung. Ein erstes Beratungsgespräch ist natürlich kostenlos und unverbindlich.

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