Im besagten Artikel wird auf einen Gemeinderatsbeschluss hingewiesen, der eine gewerbliche
Nutzung des Strasser-Geländes vorschreibe. Nach § 2 BauGB liegt die Planungshoheit bei den
Gemeinden. Es wäre an der Zeit, durch Korrekturen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine Milderung des knappen innerstädtischen Wohnungsangebots zu schaffen.
Eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik des vergangenen Jahres verdeutlicht, dass die
ehemals positiven Wirkungen durch Einkaufscenter nicht immer, nicht in allen Standortlagen und
schon gar nicht von selbst eintreten. Im Gegenteil: Erfahrungen in verschiedenen Städten
verdeutlichen, dass den Innenstädten durch ein zu massives und ungesteuert hingenommenes
Vordringen zu großer, stereotyp angelegter und suboptimal verorteter Einkaufscenter sogar geschadet
werden kann. Zentraler Befund einer breit angelegten Wirkungsanalyse: Zu groß geratene
Centeransiedlungen verursachen Nachteile für die vorhandene Innenstadt.
Auch ohne Einkaufscenter kann sich Balingen positiv entwickeln und an Attraktivität sowie
Zentralität noch weiter zulegen. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben: ein komplettes
Einzelhandelsangebot mit modernen Einzelhandelsformaten in einem kompakten Innenstadtraum.
Wilhelm Pfaff, Inselstr. 22, 72336 Balingen
öffentlich bestellter und vereidigter sowie zertifizierter Immobiliensachverständiger
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